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EIN „TSUNAMI“ AN NEUEN GESETZEN UND BEGRIFFEN

Dass ein auf Ressourcenverbrauch basierendes Wirtschaftsmodell in einer endlichen Welt irgendwann zu seinem Ende kommt, ist seit langem bekannt. Angesichts des Klimawandels und den daraus folgenden extremen Wetterereignissen hat das Problem jedoch deutlich an Fahrt aufgenommen. Vor allem auf EU-Ebene sucht man mit Hochdruck nach Wegen, wie Wirtschaft und Gesellschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz motiviert werden können.

Die Dringlichkeit des Problems führt zu immer mehr Verordnungen und Richtlinien, die vergleichsweise kurzfristig umgesetzt werden müssen. Auch für die Verantwortlichen in Wohnungsunternehmen wird es daher verständlicherweise zunehmend schwieriger, den Überblick zu behalten und langfristig sicher zu planen.

NEU: CSR-Berichtspflicht für Wohnungsunternehmen

Die neue CSR-Berichtspflicht betrifft nach derzeitiger Planung deutlich mehr Unternehmen, umfasst höhere inhaltliche Anforderungen, eine externe Prüfpflicht sowie Sanktionen gegen Verstöße. Und das betrifft vor allem auch die Wohnungswirtschaft.

Warum ist Nachhaltigkeit mehr als eine Form von Marketing

Wer weiterhin Nachhaltigkeit nur als eine Form von Marketing oder als vorübergehenden Trend betrachtet, wird bald vor großen Problemen stehen.

Die Finanzierung von Unternehmen wird stark davon abhängen. Die Bankenaufsichtsbehörde BaFin prognostiziert anhand von Modellrechnungen, dass der Klimawandel allein weltweit Schäden in dreistelliger Billionenhöhe verursachen wird. Angesichts dessen zwingt die BaFin Banken dazu, Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten. Unternehmen, die keine nachhaltigen Geschäftsmodelle haben, werden sich in Zukunft mit Finanzierungskosten und möglicherweise dem Verlust von Versicherungsmöglichkeiten auseinandersetzen müssen. Die ehemals gemeinnützige und jetzt gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft genießt in diesen Bereichen einen enormen Vorsprung. Gerade im Hinblick auf die Umwelt, das Soziale und die Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance = ESG-Kriterien) steht diese Branche wie kaum eine andere für eine nachhaltige und ethische Handlungs- und Denkweise.

Für wen gilt die CSR-Berichtspflicht?

Für das Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen einen CSR-Bericht bzw. Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sofern sie mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale erfüllen:

  • 25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse
  • 250 Beschäftigte

Je nach landesrechtlichen Vorschriften müssen zudem kommunale Unternehmen wie große Kapitalgesellschaften bilanzieren.

Darüber hinaus gilt diese Pflicht ab dem Geschäftsjahr 2026 auch für kleine bis mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Merkmale erfüllen:

  • 10 Beschäftigte
  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse

*Das Europäische Parlament hat die Standards für die Berichtspflicht am 18.10 2023 bestätigt. Sie müssen von den einzelnen Regierungen noch in nationales Recht umgewandelt werden, dabei können sich die Größenklassen noch ändern.

Welche Inhalte müssen abgedeckt werden?

Nach dem Willen der EU-Kommission müssen Nachhaltigkeitsberichte die Themenkomplexe Umwelt, Soziales und Unternehmensführung abdecken. Ausgehend von diesen ESG-Kriterien (abgekürzt für Environmental, Social und Governance) müssen Nachhaltigkeitsberichte insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategien, einschließlich:
    • Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
    • Konformität mit dem 1,5°-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens
    • Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen
  • Fortschrittsbericht für einzelne Nachhaltigkeitsziele
  • Darlegung der Rolle der Unternehmensleitung und des Managements bei der Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen
  • Richtlinien und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beschreibung der Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen zur Abwendung (potenzieller) negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette
  • Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen, einschließlich Abhängigkeiten des Unternehmens von solchen Belangen und Umgang mit den Risiken
  • Indikatoren, die für die genannten Offenlegungen relevant sind

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Wir unterstützen Sie gern mit dem CSRmanager© bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts und beachten dabei selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben. Seit dem 31. Oktober 2022 gibt es einen allgemeinen EU-Berichtsstandard, der bis zum 31. Oktober 2023 mit ergänzenden Nachhaltigkeitsaspekten und branchenbezogenen Informationen spezifiziert sowie um einfachere KMU-Standards ergänzt werden soll.

Als richtungsweisend gelten derzeit auch der weltweit anerkannte Standard der Global Reporting Initiative (GRI). Kompakter noch ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der sich vor allem für Unternehmen auf dem deutschen Markt eignet. Beide Systeme erfüllen die Anforderungen der Berichtspflicht zu nicht-finanziellen Indikatoren (Non-Financial Reporting Directive „NFRD“) in Deutschland bzw. der EU, die jedoch durch die CSRD abgelöst werden soll.

Welche Chancen birgt die CSR-Berichtspflicht?

Das eigene Unternehmen CSR-konform aufzustellen, ist kein Selbstzweck. UN und EU planen, dass langfristig alle Geldflüsse der Weltwirtschaft an Nachhaltigkeitsaspekte geknüpft werden. Die ESG-Taxonomie setzt dabei fest, welche Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance) erreicht werden müssen, damit Unternehmen und Projekte als nachhaltig und damit bevorzugt klassifiziert werden.

Nachhaltige Investments sind schon jetzt der Markt der Zukunft. Banken und Anleger brauchen verlässliche Kriterien, nach denen Kredite vergeben und Investitionen abgesichert werden können. ESG wird damit zum wegweisenden Instrument der Finanzmärkte. Wer hier rechtzeitig die Weichen stellt, kann sich mittelfristig als Zukunftsmodell positionieren.

Was versteht man unter „digitalem Report“?

Die jährliche Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen. Allerdings ändern sich im jährlichen Turnus vor allem zentrale Kennzahlen, Entwicklungen und Erfolge aus teilweise unterschiedlichen Bereichen.

  • Mit den CSRmanager© wird Ihnen eine Software zur Verfügung gestellt, in die relevante Daten bereichsübergreifend eingegeben werden. Das Programm erstellt daraus automatisch Berichte, die tagesaktuell angepasst und online abgerufen werden können. So erfüllen Sie Ihre Berichtspflicht besonders zeitsparend, günstig und umfassend.
  • Nachhaltigkeitskommunikation: Es kann strategisch sinnvoll sein, mit dem CSR-Report nicht nur einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Mit einem textlich und grafisch aufbereiteten CSR-Report werten Sie diesen auf und können damit weitere Anspruchsgruppen erreichen: Entscheider bei Banken, Kommunen und Städten, Naturschutzverbände und Vereine, Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen und so weiter. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bietet solch ein aufgewerteten CSR-Report die Möglichkeit, weitere Ziele damit zu erreichen.

Auf Wunsch kann der Bericht selbstverständlich imagefördernd textlich und grafisch aufgewertet werden.

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Als Ihr Partner für eine klimaneutrale Wohnungswirtschaft freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen.

Rufen Sie uns an unter 0541 9313560, oder schreiben Sie an die info@lesisto.de.

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