GLOSSAR
Wer sich mit dem Thema Nachhaltigkeit im unternehmerischen Umfeld beschäftigt, der wird mit einer Vielzahl von Abkürzungen konfrontiert. Wir erklären hier die geläufigsten Fachbegriffe.
Benchmarking
Das Benchmarking ist die zielgerichtete und vergleichende Analyse, welche Unternehmen oder auch Unternehmensbereiche einander gegenüberstellt. Dadurch lässt sich erkennen, wo die eigenen Stärken und Schwächen intern liegen und auch im externen Vergleich. Durch die CSR-Berichtspflicht werden auf diese Weise Organisationen in deren nicht-finanziellen Engagements miteinander vergleichbar.
Der Blick auf gute Referenzen anderer kann praxisnahe Lösungswege aufzeigen und Potenziale bewerten, zum Beispiel für Kostensenkung, Imagegewinn und Mitarbeiterzufriedenheit. So lässt sich Benchmarking als Methode für die eigene strategische Ausrichtung und Entscheidungsfindung anwenden und hat mittlerweile zunehmenden Einfluss auch auf die Wahl der Zulieferer, Kunden, Kooperationspartner usw.
Für Verantwortungsthemen gibt es verschiedene branchenübergreifende Standards und Rahmenwerke. Der national wie international am weitesten verbreitete Standard sind die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI).
Corporate Social Responsibility (CSR)
Corporate Social Responsibility bezeichnet die soziale Verantwortung von Unternehmen. Es ist ein ganzheitliches Unternehmenskonzept, das alle Nachhaltigkeitsdimensionen (ökologische, soziale und ökonomische Dimension) integriert. Es beinhaltet alle Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
Corporate sustainability reporting (CSR)
Corporate sustainability reporting ist die englische Bezeichnung für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen.
CSR-Berichtspflicht
CSR steht hier für „Corporate sustainability reporting“ und ist die englische Bezeichnung für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen.
Das „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ definiert Berichtspflichten für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Das Gesetz bezieht sich auf die Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
Seit 2017 gilt in Deutschland für große Unternehmen (börsennotiert ab 500 Mitarbeitern) die CSR- Berichtspflicht. Aufgrund einer entsprechenden EU-Richtline musste dies in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtline wurde am 14.12.2022 aktualisiert und betrifft künftig auch den Mittelstand. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder in einem separaten Bericht nicht-finanzielle Informationen zu folgenden Aspekten offenlegen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und dem Aufsichtsrat
Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch die Auswirkung der CSR-Berichtspflicht auf den Mittelstand und kleinere Unternehmen durch das sogenannte Lieferkettengesetz, das seit 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Obwohl (noch) nicht berichtspflichtig, werden hier vermehrt CSR- Nachweise kleinerer Unternehmen eingefordert.
Deutsches Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung vom 11. April 2017
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom 14.12.2022
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021
CSRD
CSRD ist die Abkürzung für Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie ist die englischsprachige Bezeichnung der CSR-Richtlinie der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 ersetzt. Nach der CSRD sind aktuell große zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verpflichtet. Dies ändert sich mit der Umsetzung der aktualisierten Richtlinie für das Jahr 2025. Dann sind auch kleinere und mittlere Unternehmen von der Umsetzungspflicht betroffen.
CSR-Report
Im deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff CSR-Report etabliert, obschon ausgeschrieben hier eine Redundanz stattfindet: Corporate sustainability reporting-Report. Im deutschen hieße es Nachhaltigkeitsberichterstattungsbericht.
Der CSR-Report ist der notwendige Bericht, der aus der CSR-Berichtspflicht hervorgeht. Er kann als eigenständiger Bericht verfasst oder innerhalb des Lageberichts veröffentlicht sein. Oft wird der CSR- Report in Form einer professionellen Nachhaltigkeitsberichterstattung verarbeitet.
Neben der reinen Pflicht, die Aktivitäten eines Unternehmens, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, nachweisen zu müssen, was erstmal mehr Arbeit verursacht, bietet sich hier auch eine Chance. Der CSR-Bericht hat Einfluss darauf, wie das Unternehmen von außen wahrgenommen wird, sei es bei aktuellen und potentiellen Mitarbeitern, bei Kunden, bei Behörden, bei Verbänden, bei Banken oder bei Entscheidern in anderen Unternehmen sowie Städten und Gemeinden.
Unternehmen, die ihr eigenes CSR-Engagement und das von anderen untersuchen, erhalten eine Orientierung, in welchen Bereichen sie bereits gut aufgestellt sind, wo Nachholbedarf besteht und was können sie von den Besten lernen können.
Da ein CSR-Report auch Risikothemen und Innovationschancen betrachtet, ist ein solcher Bericht über ökologische und soziale Aspekte zunehmend in der Finanzwirtschaft gefragt. Der Finanzsektor hat dafür Leistungskennzahlen zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung entwickelt, die sogenannten ESG-Kriterien.
Gesetz zur Stärkung der nicht-finanziellen Berichterstattung vom 11. April 2017
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der Nachhaltigkeitskodex ist ein Rahmen mit 20 Kriterien, an denen eine Organisation sich orientieren kann, wenn es sich strategisch nachhaltig ausrichten möchte. Der DNK bietet Orientierung bezüglich Nachhaltigkeitskonzept, Prozessmanagement, Ökologie und Soziales. Die Kriterien stellen einen Standard für eine nicht-finanzielle Berichterstattung dar, der im Sinne der CSR-Berichtspflicht genutzt werden kann. Die Anwendung der Kriterien durch Unternehmen ist für Kunden und Investoren durch Vergleichbarkeit und Transparenz eine wichtige Entscheidungshilfe.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
ESG
Die Abkürzung steht für Environmental, Social and Governance, übersetzt: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. ESG wird verwendet, um nachhaltiges Handeln zu beschreiben, da hier die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit, nämlich die ökologische, die soziale sowie die ökonomische, angesprochen sind. Allerdings wird ESG auch häufig synonym für den Begriff soziale Verantwortung einer Organisation, bzw. CSR (Corporate Social Responsibility) verwendet, obschon dies nur einen Aspekt beleuchtet. Gemeint ist in der Regel Nachhaltigkeit. Die Abkürzung wird überwiegend in finanziellen Kontexten verwendet.
Eine Geldanlage beispielsweise, kann so konzipiert sein, dass sie einen Beitrag zu Umweltzielen und sozialen Zielen leistet. Als Umweltziele gelten (nach der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung):
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft samt Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme
Als Ziele für soziale Verantwortung gelten (nach der sogenannten EU-Taxonomie-Verordnung):
- keine Kinder- oder Zwangsarbeit,
- Vereinigungsfreiheit,
- Freiheit, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen,
- gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern,
- Nichtdiskriminierung im Arbeitsleben.
ESG-Kriterien
Der Begriff ESG wird überwiegend im Finanzsektor verwendet. Da es hier für Nachhaltigkeit keine eindeutige Definition gibt und Anleger oft unterschiedliche Auffassungen haben, was für sie nachhaltig ist, wurden drei Themenbereiche mit dem ESG-Begriff hervorgehoben, zu denen es nachprüfbare Kriterien gibt. Dennoch variiert von Anbieter zu Anbieter, von Produkt zu Produkt das Nachhaltigkeitskriterium. Oft werden in finanziellen Kontexten anstelle von nachhaltig auch Begriffe wie „grün“ (green) oder „sozial“ (social) benutzt. Die gesetzlichen Definitionen, was als nachhaltig oder ESG gilt, werden allerdings immer genauer.
Anleger beschäftigten sich zunehmend mit der Frage, ob ein Investment ihren persönlichen Nachhaltigkeitsstandards entspricht. Dies hat Einfluss auf das Geschäftsverhalten der Finanzdienstleister, so dass der Druck allgemein auf die Wirtschaft steigt, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwerfen und sich daran messen zu lassen.
ESG-Taxonomie
Der Begriff „Taxonomie“ beschreibt das Vorhaben, eine sprachliche Einheitlichkeit schaffen zu wollen. Es geht also bei der sogenannten ESG-Taxonomie darum, eine gemeinsame Sprache zum Thema Nachhaltigkeit, vor allem in der Finanzwelt zu schaffen. Der Anstoß dazu kommt aus der EU mit der sogenannten EU-Taxonomie. Innerhalb der EU soll künftig klar sein, wovon die Rede ist, wenn jemand sagt, eine Geldanlage sei nachhaltig. Dazu werden für einzelne ökonomische Aktivitäten Kriterien festgelegt, wann sie als nachhaltig angesehen werden können. Diese ESG-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten. Der Fokus liegt hier auf der ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit. Sie geht aus dem Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums der EU-Kommission vom März 2018 hervor.
Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom 08.03.2018
ESRS
Die Abkürzung „ESRS“ steht für die European Sustainability Reporting Standards. Der sogenannte „EU-Berichtsstandard“ für Nachhaltigkeitsberichterstattung ist dasselbe. Diese verpflichtenden Standards gehen aus der CSR-Richtline „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) hervor.
Einheitliche EU-Standards für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
EU-Berichtsstandard
Die EU gibt vor, dass Organisationen einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verwenden müssen und hält dieses in der CSR-Richtline „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) fest. Daraus hervorgegangen ist die Richtlinie „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Der EU-Berichtsstandard dasselbe wie ESRS.
Die Berichtsstandards werden in mehreren Phasen entwickelt und verabschiedet:
- Phase 1: Zwölf Berichtsstandards, zehn davon zu Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und zwei Standards mit übergreifenden Anforderungen; Veröffentlichung bis 30.06.2023
- Phase 2: Branchenbezogene Berichtsstandards für zehn Branchen, vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen, Veröffentlichung bis 30.06.2024
- Phase 3: Branchenbezogene Berichtsstandards für voraussichtlich rund 30 weitere Branchen
Einheitliche EU-Standards für die Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
EU-Taxonomie
Der Begriff „Taxonomie“ beschreibt das Vorhaben, eine sprachliche Einheitlichkeit schaffen zu wollen. Es geht also bei der sogenannten EU-Taxonomie darum, eine gemeinsame Sprache innerhalb der EU zum Thema Nachhaltigkeit zu schaffen. Die EU-Taxonomie soll sowohl für Unternehmen, als auch für Anleger gleichermaßen mehr Transparenz rund um das Thema Nachhaltigkeit schaffen. Den Kern der EU-Taxonomie bilden sechs Klima- bzw. Umweltschutzziele:
- Eindämmung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang in eine Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystem
Eine Wirtschaftstätigkeit ist dann konform mit der Taxonomie, wenn sie einen Beitrag zu mindestens einem der sechs Klima- bzw. Umweltschutzziele leistet und sie keines der anderen Ziele signifikant beeinträchtigt. Zusätzlich muss ein Mindestmaß an sozialen Garantien, einschließlich grundsätzlicher Menschenrechte und Arbeitsnormen, sichergestellt sein.
Tagesschau-Artikel vom 02.02.2022 „Worum es bei der EU-Taxonomie geht“
EU Taxonomie-Verordnung
Die EU Taxonomie-Verordnung wurde von der EU entwickelt, um den Übergang in eine ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu schaffen. Sie ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten, mit dem festgelegt wird, welche von diesen Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Es soll dazu beitragen, Finanzströme zu möglichst nachhaltigen Investments zu leiten. Seit dem 1. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanzunternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtend. Dies hat intendierte Auswirkungen auf alle Arten von Organisationen bzgl. Kreditvergaben. Für Unternehmen ist es ökonomisch notwendig, sich mit dieser Regulierung von Banken auseinanderzusetzen, um bestmöglich für Kreditvergabeverfahren vorbereitet zu sein.
Die EU-Taxonomie und ihre Bedeutung für nicht-berichtspflichtige KMU
Global Reporting Initiative (GRI)
Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine unabhängige, internationale Organisation. Sie hat das Ziel, mit ihren GRI Standards alle essenziellen Standards zu vereinen. Die GRI Standards sind die weltweit am meisten verwendeten Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und können von jeder Organisation als genutzt werden, um über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten und Verantwortung dafür zu übernehmen.
Green Deal
Im Klimagesetz der EU ist vereinbart, dass sie ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % senken werden, verglichen mit dem Wert von 1990. Am 14. Juli 2021 hat die EU- Kommission Vorschläge präsentiert, um diese Ziele zu verwirklichen. Daraus entstanden ist der sogenannte Green Deal, oder auch European Green Deal. Letztlich steht dahinter das Ziel, bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent zu werden.
KMU
KMU steht für kleine und mittelständische Unternehmen, die nach Mitarbeiteranzahl und nach ihrem Umsatz, bzw. ihrer Bilanzsumme eingeteilt werden. In der EU werden KMU auch als SME bezeichnet. Diese Abkürzung kommt aus dem Englischen und bedeutet small and medium-sized enterprises. Wichtig ist diese Definition deshalb, weil sie entscheidend ist für den Zugang von Finanzmitteln. Auch EU-Unterstützungsprogrammen sind ganz speziell auf die KMU und deren Definition ausgerichtet. Grundlage sind dafür festgelegte Größenordnungen.
Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
KMU-Standards
Seit dem 31. Oktober 2022 gibt es einen allgemeinen EU-Berichtsstandard (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS), der bis zum 31. Oktober 2023 mit um einfachere Standards für kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen ergänzt werden soll, die KMU-Standards.
Damit diese nicht unangemessen von den CSR-Berichtspflichten belastet werden, sollen sie vereinfachte Berichtsstandards anwenden können. Diese werden von derzeit erarbeitet und von der Europäischen Kommission bis zum 30.06.2024 verabschiedet.
Pressemitteilung Eckpunkte für künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
Key Performance Indicator (KPI)
Key Performance Indicators (KPI) sind einfache Kennzahlen für verständliche Leistungswerte. Die Leistung, die eine Einheit, wie ein Mitarbeiter, ein Team oder eine Abteilung erbringt, wird in Form einer Kennzahl gemessen, dargestellt und ist von da an vergleichbar. Die Kennzahl kann sichtbar machen, ob die jeweilige Einheit ihren Zweck erfüllt und in welchem Umfang sie vorgegebene Ziele erreicht.
Lieferkette
Die Lieferkette sind Material-, Informations- und Finanzflüsse, durch welche die einzelnen Akteure miteinander verbunden sind. Dies ist das das Wertschöpfungsnetzwerk von Unternehmen. Lieferketten weisen oftmals nicht lineare Strukturen auf, so dass insbesondere eine durchgängige Rück-Verfolgbarkeit eine große Herausforderung darstellt. Lieferkettengesetze werden in immer mehr Ländern zur unternehmerischen Pflichtaufgabe. Durch den ausgeweiteten Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie wird zukünftig auch der Mittelstand indirekt von Lieferkettengesetzen betroffen sein. Da große Unternehmen der Berichtspflicht unterliegen, reichen sie “top down“ ihre Pflichten an die kleinen und mittleren Unternehmen in der Lieferkette durch. Daher werden sie zukünftig Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Vertragspartnern benötigen, was einen erhöhten Beratungsbedarf zur Folge hat.
Hintergrundinformationen Lieferketten und Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz
Seit dem 01.01.2023 ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft und beschreibt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das deutsche sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten und unternehmerische Verantwortung vor, die sich auf die Umwelt und auf Menschenrechte beziehen. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
Hintergrundinformationen Lieferketten und Lieferkettengesetz
Nachhaltigkeit
Erstmals wurde der Begriff „Nachhaltigkeit“ vermutlich im Jahr 1713 verwendet. Hans Carl von Carlowitz, ein adeliger sächsischer Oberberghauptmann, prägte den Begriff der Nachhaltigkeit in Bezug auf eine nachhaltige Forstwirtschaft. Eine starke Waldvernichtung zu Beginn des 18. Jahrhunderts waren Anlass für umfassende Aufforstungen, um die Waldbestände zu erhalten. Grundgedanke: Es sollen immer nur so viele Bäume geschlagen werden, wie durch Aufforstung nachwachsen können. Übertragen auf alle natürlichen Ressourcen liegt dieses Konzept bis heute den meisten Definitionen von Nachhaltigkeit zugrunde.
Mit Nachhaltigkeit kann, laut ursprünglicher Bedeutung, eine anhaltende, langfristige Wirkung gemeint sein. Meistens ist der Begriff heute mit Umweltschutz, Ökologie und Ressourcennutzung verbunden. Nachhaltigkeit als Strategie, welche die heutigen Bedürfnisse der Menschheit so befriedigt, dass die natürlichen Grundlagen erhalten bleiben, um die Bedürfnisse kommender Generationen ebenfalls zu decken.
Diese Definition von Nachhaltigkeit lässt sich auf fast alle Lebensbereiche übertragen. Dabei wird der Begriff je nach Kontext sehr unterschiedlich verwendet. Der Wesenskern von Nachhaltigkeit ist die Betrachtung jedweden Handelns unter den drei Aspekten Soziale Nachhaltigkeit, Ökologische Nachhaltigkeit und ökonomische Nachhaltigkeit. Echte Nachhaltigkeit berücksichtigt alle drei Dimensionen gleichermaßen. Sie beeinflussen sich gegenseitig.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Sie ist aktuell in der Öffentlichkeit am bekanntesten und wird oft alleinig gemeint, wenn von Nachhaltigkeit gesprochen wird. Ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich am Ziel, Raubbau an der Natur zu vermeiden. Alle Ressourcen sollen nur in einem Ausmaß konsumiert werden, das es der Natur erlaubt, sich zu regenerieren.
- Ökonomische Nachhaltigkeit: Hier wird oft der Zeitverlauf berücksichtigt. Es geht in dieser Definition über den Betrieb einer aktuell florierenden Wirtschaft hinaus. Ökonomisch nachhaltig bedeutet eine langfristig gewinnbringende Wirtschaft, in der Form, dass für kommende Generationen kein Schaden entsteht.
- Soziale Nachhaltigkeit: Der Kernaspekt lautet: Die Würde jedes einzelnen Menschen steht im Mittelpunkt. Spannungen und Konflikte in der Gesellschaft sollen minimiert sowie friedlich ausgetragen und bereinigt werden. Die Säule „Soziales“ fordert z. B. faire Bezahlung und freie berufliche Entfaltung.
Aktuell findet eine Entwicklung statt, in der gesellschaftspolitischen Debatte der ökologischen Dimension mehr Gewicht zu verleihen als den anderen beiden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung meint dasselbe wie „Corporate sustainability reporting“ (CSR), was die englische Bezeichnung für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen ist.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es mittlerweile Richtlinien, aktuell für großere Unternehmen, bald auch für den Miittelstand. Im „CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz“ sind die Berichtspflichten für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen definiert. Das Gesetz bezieht sich auf die Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.
Seit 2017 gilt in Deutschland für große Unternehmen (börsennotiert ab 500 Mitarbeitern) die CSR- Berichtspflicht. Aufgrund einer entsprechenden EU-Richtline musste dies in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtline wurde am 14.12.2022 aktualisiert und betrifft künftig auch den Mittelstand. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder in einem separaten Bericht nicht-finanzielle Informationen zu folgenden Aspekten offenlegen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und dem Aufsichtsrat
Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch die Auswirkung der CSR-Berichtspflicht auf den Mittelstand und kleinere Unternehmen durch das sogenannte Lieferkettengesetz, das seit 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Obwohl (noch) nicht berichtspflichtig, werden hier vermehrt CSR- Nachweise kleinerer Unternehmen eingefordert.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist der notwendige Bericht, der aus der CSR-Berichtspflicht hervorgeht und kann sehr kurz gehalten sein, um die reine Pflicht zu erfüllen. Er kann als eigenständiger Bericht verfasst oder innerhalb des Lageberichts veröffentlicht sein. Oft wird der CSR-Report jedoch in Form einer professionellen Nachhaltigkeitsberichterstattung verarbeitet, um einer strategisch sinnvollen Nachhaltigkeitskommunikation damit Gehalt und Glaubwürdigkeit zu verleihen, und um damit weitergehende unternehmerische Ziele zu erreichen.
Neben der reinen Pflicht, die Aktivitäten eines Unternehmens, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, nachweisen zu müssen, was erstmal mehr Arbeit verursacht, bietet sich hier auch eine Chance. Der CSR-Bericht hat Einfluss darauf, wie das Unternehmen von außen wahrgenommen wird, sei es bei aktuellen und potentiellen Mitarbeitern, bei Kunden, bei Behörden, bei Verbänden, bei Banken oder bei Entscheidern in anderen Unternehmen sowie Städten und Gemeinden.
Unternehmen, die ihr eigenes Nachhaltigkeits-Engagement und das von anderen untersuchen, erhalten eine Orientierung, in welchen Bereichen sie bereits gut aufgestellt sind, wo Nachholbedarf besteht und was können sie von den Besten lernen können.
Da ein Nachhaltigkeitsbericht auch Risikothemen und Innovationschancen betrachtet, ist ein solcher Bericht über ökologische und soziale Aspekte zunehmend in der Finanzwirtschaft gefragt. Der Finanzsektor hat dafür Leistungskennzahlen zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung entwickelt, die sogenannten ESG-Kriterien.
Deutsches Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung vom 11. April 2017
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom 14.12.2022
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021
Nachhaltigkeitsreporting
Nachhaltigkeitsreporting ist dasselbe wie CRS-Reporting oder auch Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das Nachhaltigkeits-Reporting kann als Ergebnis eines umfassenden und sich regelmäßig
wiederholenden Prozesses angesehen werden, der der Organisation die Möglichkeit bietet, Themen
aufzubereiten und der Öffentlichkeit kommunikativ zugänglich zu machen, die über die
Finanzberichterstattung hinausgehen, da sie eng mit der Entwicklung des Unternehmens und seiner
Zukunftsfähigkeit verbunden sind. Grundvoraussetzung bildet das Nachhaltigkeitsmanagement,
welches die erforderlichen qualitativen und quantitativen Informationen verfügbar und überprüfbar
macht.
Umweltbundesamt: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Umbruch
Nachhaltigkeits-Strategie
Die Nachhaltigkeits-Strategie besteht daraus, die ökologischen und sozialen Belange, mit denen
Unternehmen konfrontiert sind, mit den ökonomischen Zielen zu harmonisieren. Zu Beginn einer
Strategieentwicklung steht die fundierte IST-Analyse der politischen Rahmenbedingungen sowie des
unternehmerischen Umfeldes und die Betrachtung, wohin sich der Markt und die politischen Vorgaben
entwickeln werden. Hier werden relevante Nachhaltigkeitsthemen und Trends der Branche identifiziert,
die bei künftigen strategischen Ausrichtung der Aktivitäten hinsichtlich Nachhaltigkeit berücksichtigt
werden können. Nach der Ermittlung wesentlicher Handlungsfelder werden daraus Ziele abgeleitet
und die passenden Maßnahmen dafür, um diese Ziele zu erreichen. Überprüft wird das Ganze mit Kennzahlen, die sich im Laufe der Zeit in den Nachhaltigkeitsberichten miteinander vergleichen
lassen, um somit den Anspruchsgruppen des Unternehmens eine im besten Falle positive
Weiterentwicklung aufzeigen zu können.
Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine Richtline der EU und definiert die Offenlegungspflichten von Unternehmen. Die NFRD bestimmt, welche Unternehmen nicht-finanzielle Informationen offenlegen müssen. Diese Richtline wird abgelöst durch die neue EU-Richtline Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Die NFRD-Vorschriften bleiben so lange in Kraft, bis die Unternehmen die neuen Vorschriften der CSRD anwenden müssen. Eine öffentliche Informationspflicht für sogenannte große Unternehmen besteht über folgende Aspekte:
- Umweltfragen
- soziale Angelegenheiten und die Behandlung von Mitarbeitern
- Achtung der Menschenrechte
- Korruptionsbekämpfung und Bestechung
- Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
Große Unternehmen sind nach der NFRD Organisationen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. Dies betrifft etwa 11.700 Unternehmen und Konzerne in der EU.
Triple-Bottom-Line
Die Triple-Bottom-Line (TBL) beschreibt das sogenannte 3-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung. Sie umfasst Ökologie, Soziales und Ökonomie als drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. Die TBL basiert auf dem Grundsatz, dass eine nachhaltige Entwicklung nur dann erreicht werden kann, wenn umweltbezogene, soziale sowie wirtschaftliche Zielsetzungen gleichzeitig und gleichberechtigt verfolgt werden.
UN Global Compact (UNGC)
Der UN Global Compact ist aktuell das weltweit größte Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit. Das Netzwerk umfasst 8.300 Unternehmen und mehr als 4.500 sogenannte non- business Teilnehmer. Der UNGC ist eine strategische Initiative. Firmen können sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeiten und Strategien an zehn Prinzipien aus den Bereichen Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte auszurichten. Unternehmen, die sich verpflichtet haben, müssen regelmäßig einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Prinzipien abgeben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Unternehmerische Nachhaltigkeit
Unternehmerische Nachhaltigkeit ist eine strategische Ausrichtung. Sie ist das Ergebnis eines Management-Prozesses. Zur Erreichung unternehmerischer Nachhaltigkeitsziele werden alle Bereiche integriert, vernetzt und die unternehmerische Leistungsfähigkeit geschäftsbereichsübergreifend verbessert. Es gilt, ökologische und soziale Kriterien in bestehende ökonomische Prozesse und Entscheidungsfindungen zu integrieren. Nachhaltigkeit wird somit ein fester Bestandteil in den Zielsetzungen, der Maßnahmenplanung und Umsetzung sowie Steuerung und Kontrolle.
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein Verfahren zur Bestimmung Themen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Inhalte sind relevante ökologische, ökonomische und soziale Aspekte und bezieht die Unternehmens- sowie Stakeholder-Perspektive mit ein.
Zukunftsfähigkeit
Zukunftsfähigkeit wird aktuell gleichbedeutend mit Nachhaltigkeit gemeint. Diese Art der Zukunftsfähigkeit meint, alle materiellen und immateriellen Ressourcen so zu nutzen, dass sie auch zukünftigen Generationen in der gleichen Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
dm Nachhaltigkeitsbericht: Unser Verständnis von Zukunftsfähigkeit.