Fortschritt beim VSME und neuer Entwurf für Umsetzung der CSRD

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2025 eine offizielle Empfehlung für den freiwilligen, vereinfachten Berichtsstandard VSME ausgesprochen. Die Empfehlung ist ein wichtiger Schritt, um die Marktakzeptanz des VSME-Standards zu erhöhen und die freiwillige Berichterstattung zu vereinheitlichen.

Bei der Empfehlung der Kommission handelt es sich um Zwischenlösung, bis der delegierte Rechtsakt zum Standard verabschiedet wird. Es können sich also noch Änderungen ergeben. Bis der Standard final beschlossen wird, können sich KMU an den Vorgaben des bestehenden VSME-Standards orientieren.

Der freiwillige Berichtsstandard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed Small und Middle-seized Enterprises) wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Er umfasst zwei Module (Basis und Comprehensive) mit unterschiedlich hohen Anforderungen.

Umsetzung CSRD

Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht hatte sich durch den Regierungswechsel noch einmal verzögert. Am 10. Juli 2025 hat das Bundesjustizministerium einen neuen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser berücksichtigt die Änderungen, die sich aus den Omnibus-Paketen für die Berichtspflicht ergeben: die Verschiebung der Berichtspflicht für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU um jeweils zwei Jahre. Außerdem unterstützt der Referentenentwurf den Vorschlag der Kommission, Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern von der Berichtspflicht zu befreien. Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett nun einen Regierungsentwurf beschlossen. Dieser entspricht größtenteils dem Referentenentwurf. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht beendet.

Quellen: etl-wirtschafspruefung.de, haufe.de, ihk.de/osnabrueck, roedl.de, Wirtschaftsprüferkammer wpk.de