Nach den Omnibus-Gesetzen: freiwilliger Berichtsstandard VSME gewinnt an Bedeutung

Unternehmen, die aus der CSRD-Berichtspflicht herausfallen, können nach dem vereinfachten Standard VSME freiwillig berichten. Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises) wird zurzeit von der EFRAG überarbeitet. Er soll als Grundlage für einen künftigen Marktstandard dienen.

Werfen wir kurz einen Blick zurück: EU-Parlament und Ministerrat hatten den OmnibusGesetzentwürfen der EU-Kommission Anfang April beziehungsweise Ende März zugestimmt. Das bedeutet, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern berichtspflichtig sind. Die Anwendung der CSRD für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und für börsennotierte KMU verschiebt sich um zwei Jahre.

KMU, die freiwillig berichten möchten, können dies nach dem VSME tun. Eine Wesentlichkeitsanalyse wird nicht vorgeschrieben, gilt aber als empfehlenswert, um die Relevanz und Aussagekraft der Berichterstattung zu erhöhen.

Der VSME liegt seit Dezember 2024 als Empfehlung vor. Zurzeit wird er vor dem Hintergrund der neuen Omnibus-Rechtsprechung von der EFRAG nochmals überarbeitet. Die Zustimmung der EU-Kommission wird bis Juni erwartet. Ziel der Überarbeitung ist es, den ursprünglichen Anwenderkreis auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern auszuweiten und als alleinigen Referenzrahmen für den freiwilligen Austausch von Nachhaltigkeitsinformationen zu etablieren. Die vielfältigen Nachhaltigkeitsfragebögen sollen damit der Vergangenheit angehören.

Quellen: efrag.org, haufe.de, karomia.eu